Die Challenge ist härter! schneller! heißer!
Vom 04. Juli bis 06. Juli 2025 möchten wir euch recht herzlich zur 10. Mosel Firefighter Challenge in Ediger-Eller begrüßen.
Ein Mega-Event wartet auf euch!
Registration has opened
WAS IST EINE FIREFIGHTER COMBAT CHALLENGE?
KURZ GESAGT: DIE HÄRTESTEN 2 MINUTEN DER WELT.

HISTORIE DER CHALLENGE
1975 wurde von der US Fire Administration eine Studie in Auftrag gegeben, die zur Aufgabe hatte einen allgemeinen physischen Leistungstest für Feuerwehrleute zu entwickeln. Das Ergebnis waren die 5 häufigsten Aufgaben bei einem Brandeinsatz: Treppen steigen, Schlauch mit einem Seil hochziehen, ein Hammerschlagsimulator, einen mit Wasser gefüllten Schlauch ziehen und einen Dummy retten. Das Ganze natürlich in kompletter Schutzausrüstung und angeschlossenem Atemschutzgerät.
1991 entstand daraus der erste öffentliche Wettkampf. Die Firefighter Combat Challenge war geboren. Und wie ein Lauffeuer verbreitete sich dieser neue Sport über die ganze Welt. Mittlerweile gibt es in den USA jährlich um die 30 Wettkämpfe inklusive der US-Meisterschaften und der Weltmeisterschaften. Auch in Deutschland ist die Challenge auf dem Vormarsch. Die erste deutsche Challenge fand 2007 in Berlin statt und hatte 76 Starter.

DER WETTKAMPF
Der Wettkampf besteht aus fünf Elementen, die ohne Pause direkt hintereinander durchgeführt werden.
Erste Station ist ein 12 Meter hoher Turm, der mit einem Schlauch bestiegen werden muss. Anschließend wird ein Schlauch mit einem Seil heraufgezogen und in einer Box abgelegt. Danach läuft man den Turm wieder herunter und schlägt mit einem 4 kg-Hammer ein Gewicht über 1,50 m. Anschließend folgt ein 42,5 m langer Slalomlauf, ein gezogener Schlauch (22,8 m), mit dem ein Ziel getroffen werden muss. Zum Schluss wird eine 80 kg schwere Puppe gerettet.

TEILNEHMEN
Teilnehmen kann grundsätzlich jeder, der sich der Herausforderung stellen möchte. Wichtig: Die Challenge stellt eine extreme körperliche Belastung dar! Deshalb ist ärztliche Vorsorge und gezieltes Training dringend empfohlen.
Im Einzelwettbewerb wird mit vollständiger Atemschutzausrüstung gelaufen – hierfür ist eine entsprechende Qualifikation erforderlich. Außerdem gibt es Tandem-, Staffel- und Teamwettbewerbe. Was du für die Teilnahme brauchst, findest du weiter unten auf dieser Seite.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Bitte beachtet, dass die Vollständigkeit der PSA kontrolliert wird. Sollte diese nicht den Vorgaben entsprechen, kann der Start verweigert werden.
Atemschutz G-26
Zur Anmeldung für die Einzelläufe wird eine gültige G-26 (Atemschutz) benötigt! Die G26-Bescheinigung ist vorzuzeigen, deshalb bitte eine Kopie dabei haben.
Haftungsausschluss
Die Erklärung zum Haftungsausschluss wird vor Ort ausgefüllt und eingesammelt.
Startnummer
Bei der Anmeldung bzw. Ausgabe der Startunterlagen erhaltet Ihr eine Startnummer. Diese Nummer gibt keine direkte Auskunft über die Startreihenfolge. Anhand der Nummer seht Ihr auf der Starterliste, in welchem Lauf Ihr startet.
Startzeiten
Es gibt keine festen Startzeiten. Sobald eine Starterpaarung ihren Lauf beendet hat, startet die nächste. Die aktuelle Laufnummer wird am Turm angezeigt – die nächsten Starter müssen rechtzeitig im Bereitstellungsraum bereitstehen.
Haftungsausschluss
Die Teilnahme an der Firefighter Combat Challenge in Ediger-Eller erfolgt auf eigenes Risiko. Die Benutzung der vom Veranstalter bereitgestellten Ausrüstungsgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es sich um einen Wettkampf handelt, der Gefahren für Leben und Gesundheit beinhalten kann.
Jede Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen, außer im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens.
Der Teilnehmer bestätigt, in optimaler körperlicher und gesundheitlicher Verfassung zu sein. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Firefighter Combat Challenge. Der Teilnehmer ist selbstverantwortlich, seinen Gesundheitszustand vorher prüfen zu lassen.
Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, die Veranstaltung abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Bei Nichtantritt eines Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.